Gemäss den Ausführungen des Beklagten (Stellungnahme vom 7. April 2022, N. 17; Berufung, N. 50) hat er den Mietvertrag über Fr. 1'000.00 für die Wohnung an der [...] gekündigt und dieselben Räumlichkeiten unter dem Titel eines neuen Mietvertrages für Fr. 1'400.00 erneut gemietet. Sowohl der Mietvertrag vom 18. November 2018 (Beilage 5, Gesuch vom 28. März 2022) als auch der Mietvertrag vom 1. April 2022 (Beilage 4, Stellungnahme vom 7. April 2022) hat der Beklagte allein mit seinem Vater abgeschlossen. Für dieses Vorgehen fehlt es an objektiv nachvollziehbaren Gründen.