Seine Eltern würden für die Betreuung von C. während seiner arbeitsbedingten Abwesenheit zur Verfügung stehen. An der Hauptverhandlung führte er ferner aus, er habe noch nie gross mit dem Vorgesetzten über die Pensumsreduktion gesprochen (act. 112 f.). Letzterer habe gesagt, man könne zusammensitzen, wenn es soweit sei. Jetzt hätten sie aber nichts geplant. Bei einem zusätzlichen Betreuungstag würde er C. entweder am Montag oder am Freitag bzw. "so wie es das Geschäft sagt, was am besten wäre" (act. 112) betreuen.