Er habe samstags geschaut. Es sei nie so gewesen, dass er seinen Eltern gesagt habe, sie sollen ihn nehmen und er wolle Zeit für sich haben. Seine Eltern hätten ihn manchmal gefragt, ob sie C. einen Tag haben könnten. Dann sei er natürlich auch gerne Töff fahren gegangen. Im Berufungsverfahren führt der Beklagte aus (Berufung, N. 76 ff.), die Klägerin habe C. nicht überwiegend persönlich betreut.