2. 2.1. Die eheliche Wohnung in der [...], S. wird während der Dauer der Trennung dem Gesuchsgegner zur ausschliesslichen Benützung zugewiesen. 2.2. Der Antrag der Gesuchstellerin auf Zuweisung der Benützung von Hausrat wird abgewiesen. 3. Der Sohn C., geb. tt.mm. 2019, wird für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt.