6. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, über seine finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Ausgaben) Auskunft zu erteilen und von allen Konten Kontenauszüge seit Januar 2021 vorzulegen. Insbesondere sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, den Vertrag des ohne Einverständnis der Gesuchstellerin verkauften X. vorzulegen. Überdies sei er zu verpflichten, den Vertrag über den Verkauf des Y. Jahrgang 2015 zu edieren.