2. Es sei die Familienwohnung an der [...] in S. ab dem 01. April 2022 während der Dauer der Trennung dem Gesuchsgegner zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. 3. Es seien folgende Vermögenswerte während der Dauer der Trennung der Gesuchstellerin zuzuweisen: Mobiliar im Schlafzimmer (von der Gesuchstellerin in die Ehe eingebracht) Sofa (Wohnzimmer) Gartenmöbel Mobiliar Kinderzimmer (ohne Wickeltisch und Kleiderschrank) Küchenartikel Fernseher 4. Es sei die alleinige Obhut über den gemeinsamen Sohn C., geb. tt.mm.2019, der Gesuchstellerin zuzuweisen.