So können bei einem Wasserleitungsbruch grosse Schäden entstehen. Die genaue Qualifizierung des Leitungsabschnittes, welcher mangelhaft ist, kann in einem solchen Fall einen Einfluss auf die Schadensregelung ausüben. Handelt es sich um einen Teil im Sonderrecht, ist die Kostentragung durch den Stockwerkeigentümer nicht auszuschliessen. Die Kostenverteilung hängt jedoch auch noch von anderen Einflussfaktoren ab. Tritt beispielsweise die Überschwemmung bei einer Leitung im Sonderrecht auf, ist sie jedoch durch einen Baufehler im Leitungssystem verursacht (z.B. ungenügendes Gefälle), liegt der Grund für die Überschwemmung an einem gemeinschaftlichen Teil.