712b ZGB). Andererseits können Strom-, Gas-, Datenübermittlungs-, Rundfunk-, Fernsehleitungen wie auch Wasserleitungen ab dem Verzweigungspunkt zu den einzelnen Stockwerkeinheiten Sonderrechtsteile sein. Wenn eine Leitung die Stockwerkeinheit nur durchquert, aber die benachbarte Stockwerkeinheit betrifft, ist sie gemeinschaftlich, ausser sie betreffe nur noch die angesteuerte Stockwerkeinheit. Bei einem Leitungsdefekt können sich sehr schwierige rechtliche Fragen ergeben. So können bei einem Wasserleitungsbruch grosse Schäden entstehen.