an K. gerichtete Offerten im Zusammenhang mit der Lokalisierung und Behebung des Wasserschadens. H. eruierte zusammen mit dem Beklagten die Ursache des Wasserschadens, wobei sanitäre Einrichtungen entfernt und die Mauer aufgespitzt wurden. Für den Einsatz von H. wurde eine Rechnung an den Beklagten über Fr. 679.55 gestellt. Bei den Arbeiten mit H. zeigte sich ein Leck in der Hauptleitung. Der Defekt wurde behoben und der Beklagte beauftragte die Firma J., die Arbeiten fertig- bzw. das Badezimmer wiederherzustellen.