Stellt man trotzdem auf die gesamten Vorbringen und auf weitere von den Parteien eingereichte Unterlagen ab, ergibt sich letztlich folgende Sachdarstellung des Beklagten: Der Beklagte hat aus dem Nachlass des im März 2019 verstorbenen F. die Wohnung STW Q. / [...] übernommen. Mit der Nachlassabwicklung war Notarin K. befasst. Gemäss Grundbuchauszug (Gesuchsbeilage) ist das Er- werbs-, ev. Eintragungsdatum der 27. Februar 2020. Im Badezimmer der Wohnung wurde im Verlauf des Jahres 2019 ein "Wasserschaden" festgestellt. Die Gebäudetechnikfirma L. und die M. erstellten im September 2019 - 12 -