Die Firma J. habe die von Frau G. als "veraltet" bezeichneten Teile der Badezimmerinstallation wieder eingebaut, die "man" über ein Jahr einfach auf den Boden gelegt gehabt habe. "Nach über einem Jahr der Unbill" habe der Beklagte der Firma J. den Auftrag gegeben, die ihm "damals versprochenen Arbeiten fertigzustellen". Von allem Anfang an habe die Firma B. einen Plan gehabt, ihre Kosten zu minimieren. Ein Standklosett und ein Siphon seien nötig für eine brauchbare Wohnung. Diese hätten entfernt werden müssen, um in der Wand mit den Wasserleitungen das Leck zu suchen.