K. bezogen, die ohne Wissen und Mitwirken des Beklagten stattgefunden hätten. Am 21. und 22. Oktober 2019 sei der Beklagte dabei gewesen und H. und er hätten je drei Stunden gearbeitet (Entfernung Klosett, Siphon, andere Garnituren, Aufspitzen Mauer). Beim zweiten Mal habe sich gezeigt, dass das Leck eindeutig "in der Hauptleitung" gewesen sei. Die Hauptleitung habe zufälligerweise auf der Höhe des 4. Stocks ein Leck gehabt, aus dem sehr sichtbar Wasser herausgekommen sei. Die Firma B. sei den Beweis schuldig geblieben, dass sie irgendetwas zur Eruierung des Lecks getan hätte. Sie habe "alles hinausgeschoben" und andere Personen (K. und den Beklagten) beschuldigt.