Wasserschaden Wohnung F." über einen Betrag von Fr. 679.55 eingereicht. Demgegenüber sei aber gemäss Mail bzw. Schreiben der Verwaltung vom 10. Februar bzw. 30. März 2020 ersichtlich, dass die Verwaltung mit Zustimmung des Beklagten eine Unternehmung mit der Sanierung des Badezimmers beauftragt, den Wasserschaden bei der Versicherung angemeldet und diese die Kosten für die Reparaturen im Bad gutgeheissen habe.