Da die Sache seinen Fortlauf genommen habe, sei der Beklagte hingegangen, um die Sache mit einem Spezialisten, Herrn H., anzusehen und wenn möglich abzuklären, wo das Leck herkomme. Herr H. sei zweimal hergekommen und mit ihm habe er dann in stundenlanger Arbeit die Mauer geöffnet, um die Quelle des Lecks festzustellen. Der Anwalt I. habe ihm angeraten, diesen Herrn beizuziehen, da sich diese Firma ja gar nicht für das Problem interessiere. Es habe sich herausgestellt, dass eindeutig ein Leck in der Hauptleitung gewesen sei (4. Stock Mitte). Später habe ihm Frau G. mitgeteilt, dass die Versicherung den Schaden bezahlen würde.