("Budgeterwartung 07.2021", Fr. 972.00) im Verzug befinde und die ausstehenden Beträge innert zehn Tagen zu bezahlen habe. Die ins Recht gelegte Beitragsforderung von Fr. 3'809.15 sei demnach rechtmässig entstanden. Bestand und Umfang der geltend gemachten Beitragsforderung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegenüber dem Beklagten seien erstellt. Mit den Schreiben vom 18. Mai, 14. Juni, 17. September und 18. November 2021 sei der Beklagte zur Begleichung des jeweils ausstehenden Betrags innert zehn Tagen aufgefordert worden. Mangels Bezahlung sei er jeweils automatisch in Verzug geraten und auf dem Betrag von Fr. 1'865.15 sei ab dem 29. Mai 2021, auf dem Betrag von Fr. 972.00 ab