712g Abs. 3 ZGB erlassenen STWEG-Reglements würden alle Kosten, die durch Benutzung, Unterhalt und Erneuerung der im Miteigentum stehenden Anlagen anfallen, gemeinschaftlich getragen. Dazu gehörten insbesondere die Kosten für den laufenden Unterhalt (inkl. Reinigung), Instandstellung und Erneuerung des Miteigentums, die Kosten des Betriebs der Anlagen und Einrichtungen, die Aufwendungen für ausserordentliche Erneuerungs- und Umbauarbeiten, öffentlich-rechtliche Beiträge und Steuern, soweit sie den Stockwerkeigentümern insgesamt auferlegt sind, die Prämien für die Versicherung der Liegenschaft gegen Feuer- und Wasserschaden und für die