3.2. Der Beklagte beantragt, den angefochtenen Entscheid "zu überdenken und aufzuschieben". Wörtlich verstanden ergibt sich allein daraus kein Antrag in der Sache. Aus der Begründung der Beschwerde ergibt sich jedoch, dass der Beklagte auch im Rechtsmittelverfahren verlangt, dass dem Kläger der im Sinne von Art. 257 ZPO beantragte Rechtsschutz nicht gewährt und der Beklagte nicht zur Bezahlung der verlangten Geldsumme verpflichtet wird.