2. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 800.00 und Auslagen (kostenpflichtige Kopien) von CHF 22.00, zusammen CHF 822.00, werden dem Gesuchgegner auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von CHF 600.00 verrechnet, so dass der Gesuchgegner der Gesuchstellerin CHF 600.00 direkt zu ersetzen und an die Gerichtskasse Lenzburg den Restbetrag von CHF 222.00 zu bezahlen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen."