2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. Juni 2021 reichte A. beim Bezirksgericht Aarau eine Klage gemäss Art. 85 SchKG betreffend richterliche Aufhebung der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q. ein. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau entschied nach durchgeführtem Schriftenwechsel am 26. November 2021: " 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.