1.2. Im von der B. mit Schlichtungsgesuch vom 15. November 2019 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Dielsdorf angehobenen Anerkennungsprozess schlossen die Parteien anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 3. März 2020 einen Vergleich ab, mit dessen Vollzug sie sich für gegenseitig per saldo aller Ansprüche vollständig auseinandergesetzt erklärten. In diesem Vergleich verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten noch netto Fr. 4'716.97 zu bezahlen. Am 27. März 2020 wurde dieser Betrag vereinbarungsgemäss aus dem freigegebenen Mietzinsdepot des Klägers auf das Bankkonto der Beklagten überwiesen.