2.8. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm entschied am 6. Januar 2022: " 1. Die Einsprache vom 12. April 2021 wird abgewiesen. 2. 2.1. Die Entscheidgebühr von total Fr. 1'800.00 wird der Einsprecherin zur Hälfte mit Fr. 900.00 auferlegt. Die andere Hälfte von Fr. 900.00 wurde mit Entscheid vom 22. Juni 2021 dem Einsprecher und Schuldner C. auferlegt. In Bezug auf seine Arresteinsprache ist der Entscheid vom 22. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.