Arrestgegenstände: Liegenschaft Grundbuch S., […]; Liegenschaft Grundbuch Q., […]; sämtliche Vermögensgegenstände des Arrestschuldners, insbesondere Forderungen, Kontokorrentguthaben und Barschaften in- und ausländischer Währung, Wertschriften, Depots, Edelmetalle, sonstige Vermögenswerte sowie sämtliche Herausgabeansprüche aus Depotverträgen und Treuhandverhältnissen, bei der Bank G. (…), insbesondere Konto mit IBAN xxx, lautend auf den Arrestschuldner. Alles soweit arrestierbar bis zur Deckung der Arrestforderung mit Kosten und Zinsen.