3. Die Klägerin wird verpflichtet, dem Beklagten die für das Berufungsverfahren gerichtlich auf Fr. 550.00 festgesetzten Parteikosten (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)