4. Auf Befragung sagte der Beklagte vor der Vorinstanz aus, der Pool-Roboter sei "vor Ort", "im Schopf vom Haus"; einen "Ordner Sonnensegel" gebe es nicht, sondern nur ein Schema, welches die Klägerin per E-Mail ebenfalls erhalten habe; die "Bedienungsanleitung Kärcher Hochdruckreiniger" sei bei der Klägerin im "Garantieordner"; das "Werkzeug" sei "dort" (gemeint im der Klägerin zugewiesenen Haus); der "Ordner Garantiescheine Haushalt" sei bei der Klägerin; der "Ordner Swimmingpool" sei "vor Ort im Schopf"; zur Bewässerungsanlage gebe es keinen Ordner, er habe der Klägerin aber mit eingeschriebener Post eine Bedienungsanleitung geschickt (Protokoll, S. 16 f.;