2. Hausrat und Mobiliar 2.1. Das Mobiliar und Inventar der ehelichen Wohnung sei für die Dauer der Trennung wie folgt aufzuteilen: 2.2. Mobiliar und Inventar bleiben in der ehelichen Wohnung. Der Gesuchsgegner sei aufzufordern, der Gesuchstellerin umgehend den Pool-Roboter (Verstopfung) und die Gartenscheren auszuhändigen. 3. Familienwohnung 3.1. Es sei die eheliche Wohnung am [...], R., samt Hausrat und Mobiliar (mit Ausnahme der persönlichen Gegenstände des Gesuchgegners) für die Dauer des Getrenntlebens der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung für sich zuzuweisen.