darum bemüht hat, eine von ihr selber als zumutbar erachtete 100 %-Ar- beitsstelle im Bereich Immobilienbewirtschaftung finden und antreten zu können. Bei der Beklagten ist in der gemäss Bundesgerichtsentscheid relevanten Zeit ab Juli 2020 somit von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'650.00 auszugehen.