3.4.2.2. Wie sich aus dem Entscheid des Amtes für Arbeitslosenversicherung vom 25. Januar 2021 (Beilage 2 zur Eingabe der Beklagten vom 17. August 2021, S. 3 f.) ergibt, soll die Beklagte bereits in der Zeit ab Juli 2020 eine Stelle als [...] in Aussicht gehabt haben. Zudem habe sie sich in ihrer Stellungnahme vom 23. Januar 2021 dem Amt gegenüber dahingehend geäussert, sich "weiterhin" um eine Anstellung im Umfang von 100 % zu bemühen und sich "grösstenteils um eine Anstellung in der Immobilienbewirtschaftung" zu bewerben.