Fr. 861.35 Überstunden, Fr. 469.15 Sonntagszuschlag November 2019 [Beilage 2 zur Eingabe der Beklagten vom 16. Januar 2021]; Fr. 1'664.55 Überstunden, Fr. 623.10 Sonntagszuschlag Dezember 2019 [Beilage 2 zur Eingabe der Beklagten vom 16. Januar 2021]) bzw. von Fr. 683.00 monatlich enthalten. Bringt man den entsprechenden Nettobetrag von rund Fr. 595.00 vom im Jahr 2019 aus der Verkaufsanstellung erzielten Nettolohn von Fr. 3'887.00 in Abzug und rechnet den daraus resultierenden Betrag von Fr. 3'292.00 (für ein 70 %-Pensum) auf ein 100 %-Pensum hoch, ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'700.00 (ohne Überzeit- und Sonntagsarbeit).