3.3. Wird das im Jahr 2019 bei einem 70 %-Pensum im Verkauf erzielte Einkommen von Fr. 3'887.00 (vorne E. 3.2) auf ein 100 %-Pensum hochgerechnet, ergibt sich ein Betrag von gerundet Fr. 5'550.00. Geht man davon aus, dass der Beklagten die Tätigkeit im Verkauf nicht mehr möglich und zumutbar, ihr aber jedenfalls eine Tätigkeit als Immobilienbewirtschaftungsassistentin möglich ist, ist das dafür zu erwartende Einkommen zu bestimmen. Gemäss Salarium, Statistischer Lohnrechner 2018, des Bundesamtes für Statistik kann für eine Niedergelassene (Kat. C) in der Region Nordwestschweiz, Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen, Berufs-