Es heisst darin einzig, infolge Erkrankung seien höhere oder repetitive Belastungen des rechten Arms zu vermeiden. Aus den der H. vorliegenden Unterlagen soll sich zudem eine Arbeitsfähigkeit von 100 % bei einer leidensangepassten Tätigkeit (leichtbis mittelgradig körperlich belastende Arbeiten und Möglichkeit, zwischen sitzender, stehender und gehender Körperhaltung zu wechseln) ergeben. Entsprechend soll sich die Beklagte denn auch für Anstellungen, insbesondere als [...] und in der Immobilienbewirtschaftung, für ein 100 %-Pensum beworben haben. Eine Anstellung als [...] soll in der Folge an der nicht bestandenen Fahrprüfung gescheitert sein.