Weil sie die praktische Fahrprüfung nicht bestanden habe, sei es auch zu keiner Anstellung gekommen. Sie bemühe sich weiterhin um eine Anstellung im Umfang von 100 %. Momentan bewerbe sie sich grösstenteils um eine Anstellung in der Immobilienbewirtschaftung, da sie im Besitz des Zertifikats der Immobilienbewirtschaftungsassistentin sei. Die Beklagte sei der Meinung, dass sie diese Tätigkeit mit ihrer gesundheitlichen Einschränkung sehr gut ausführen könne, es insbesondere eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit sei.