2. Das Bundesgericht hat den Entscheid vom 1. November 2021 in Bezug auf die Kostenregelung (Ziffer 3 und 4) und den Kinder- und Ehegattenunterhalt ab Juli 2020 aufgehoben. Die Sache wurde "zur Ergänzung des Sachverhalts (Arbeitsfähigkeit der Ehefrau)" und zu neuer Entscheidung zurückgewiesen (E. 6.1). Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Feststellungen im Obergerichtsentscheid "zur (beschränkten) Arbeitsfähigkeit der [Beklagten] ab Juli 2020" erwiesen sich "als aktenwidrig" und damit im Grundsatz als willkürlich.