5.2. Rechtsanwältin Meier wird aus der Bundesgerichtskasse mit Fr. 2'000.-- entschädigt. 5.3. Rechtsanwältin Brunner wird aus der Gerichtskasse mit Fr. 4'000.-- entschädigt. (…)" 3. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 wurde die Beklagte aufgefordert, sämtliche Bewerbungen um eine Arbeitsstelle in der Zeit seit 1. Juli 2020, Belege über sämtliche Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung seit 1. August 2021 sowie Belege über sämtliches in der Zeit seit 1. Juli 2020 erzieltes Erwerbseinkommen einzureichen.