2.6. Der Kläger (Verfahren 5A_1020/2021) und die Beklagte (Verfahren 5A_983/2021) gelangten mit Beschwerden in Zivilsachen an das Bundesgericht. Dieses entschied am 20. Oktober 2022: "1. Die Verfahren 5A_983/2021 und 5A_1020/2021 werden vereinigt.