4. Das Gesuch des Klägers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Als seine unentgeltliche Rechtsvertreterin wird lic. iur. Andrea Meier, Rechtsanwältin, 5430 Wettingen, bestellt. 5. Das Gesuch der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Als ihre unentgeltliche Rechtsvertreterin wird lic. iur. Fabienne Brunner, Rechtsanwältin, 5610 Wohlen AG, bestellt." 2.4. Auf Beschwerde des Klägers hob das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Juni 2020 die Ziffern 1 – 3 des Entscheids des Obergerichts auf und wies die Sache an das Obergericht zurück.