Person jährliche Mietkosten von Fr. 16'440.00 (Region 1), Fr. 15'900.00 (Region 2) und Fr. 14'520.00 (Region 3) als Ausgaben anerkannt. Die Q. gehört zur Region 2 (www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistu ngen/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/mietkosten-ergaenzungsleis- tungen.html). Die dem Beklagten vorinstanzlich angerechneten Wohnkosten von Fr. 1'200.00 sind bereits für eine Einzelperson als zu tief im Sinn der genannten Grundsätze zu bezeichnen: Im EL-Recht würden in Q. -6-