Es müsse ihm ein für die Region Q. realistischer Mietzins angerechnet werden. Vorliegend sei auch zu berücksichtigen, dass die Wohnung für die Ausübung des Besuchsrechts genügend gross sein müsse. Die Preise für 2- bis 2.5-Zimmerwohnungen in Q. bewegten sich zwischen Fr. 1'365.00 und Fr. 1'600.00. Er habe per 1. August 2022 eine Wohnung für Fr. 1'470.00 (zzgl. Fr. 125.00 für den Garagenplatz) gefunden (Berufung Rz. 8 f., 12). Die Klägerin erachtet Wohnkosten von Fr. 1'200.00 als angemessen; 2.5-Zimmerwohnungen in dieser Preisklasse seien auch in Q. "auf dem Markt" erhältlich (Berufungsantwort Rz. 5). Laut Ziffer II./1 lit. b der im Kreisschreiben der Schuldbetreibungs- und Konkurskommis-