"1. Es sei der [Beklagte] in Abänderung von Ziffer 5 des [angefochtenen Entscheids] zu verpflichten, an den Unterhalt [von C.] monatliche […] Unterhaltsbeiträge von max. CHF 2'430.40 (davon […] CHF 1'929.00 Betreuungsunterhalt), zzgl. Kinderzulage, zu bezahlen. 2. Es sei in Abänderung von Ziffer 6 des [angefochtenen Entscheids] festzustellen, dass sich die Ehegatten gegenseitig keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag schulden.