Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 22. Februar 2022 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens. Sie beantragte (u.a.), der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab Januar 2022 an den Unterhalt des unter ihre Obhut zu stellenden Sohnes C. (geb. tt.mm. 2021) monatlich mindestens Fr. 3'400.00 (zzgl. Kinderzulagen) und ihr persönlich mindestens Fr. 100.00 Unterhalt zu bezahlen.