2. Die Gesuchsgegnerin ist zu verpflichten, dem Gesuchsteller einen angemessenen Prozesskostenvorschuss für das vorliegende Verfahren von CHF 3'000.00 zuzüglich 7.7% MWST zu bezahlen. Eventuell ist dem Gesuchsteller die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin." 1.2. Mit Eingabe vom 27. Juni 2022 beantragte die Beklagte die Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.