Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Prozesskostenvorschuss für Verfahren vor Obergericht des Kantons Aargau ZSU.2022.103 und für dieses Gesuch -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Gesuch vom 23. Mai 2022 beantragte der Kläger beim Gerichtspräsidium Lenzburg: "1. Die Gesuchsgegnerin ist zu verpflichten, dem Gesuchsteller einen angemessenen Prozesskostenvorschuss für das Verfahren ZSU.2022.103 vor Obergericht des Kantons Aargau von CHF 5'000.00 zuzüglich 7.7% MWST zu bezahlen.