Das Obergericht des Kantons Aargau hat in einem Verfahren betreffend die Ausdehnung eines Besuchsrechts entschieden, dass der Beizug eines Rechtsanwalts für die Wahrung der Rechte des obhutsberechtigten - 33 - Elternteils nicht notwendig war, obwohl der andere Elternteil als Gegenpartei anwaltlich vertreten war (AGVE 2013 Nr. 74).