14.4.2. Die Vorinstanz legte ihre Gerichtskosten im Verfahren SZ.2022.79 auf Fr. 2'000.00 fest. Gemäss § 8 VKD beträgt die Entscheidgebühr für die Durchführung des summarischen Verfahrens Fr. 500.00 bis Fr. 12'000.00. Die Vorinstanz hatte nicht nur über die Ausfällung einer Ordnungsbusse betreffend acht verschiedene Besuchstage zu befinden, sondern zusätzlich über die Androhung neuer Ordnungsbussen. Die Entscheidgebühr, welche - 31 - sich immer noch im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens bewegt, erscheint als angemessen.