14. 14.1. Die Vorinstanz auferlegte die Prozesskosten in beiden Verfahren der Beklagten, im Verfahren SF.2021.29 mit Verweis auf den Prozessausgang (E. 6.1.), im Verfahren SZ.2022.79 mit Verweis auf Art. 107 Abs. 1 lit. b, c und f ZPO (E. 5.1.). Diese Kostenregelung wird von der Beklagten mit ihren Beschwerden jeweils angefochten.