mehr gehabt habe (Klageantwortbeilage 2, S. 2). Zum Besuchsrecht am Wochenende vom 10.-12. Juni 2022 schrieb sie: "Am 11. Juni hätte das erste Besuchsrecht nach einer 3-monatigen Pause stattfinden sollen. Zur verabredeten Zeit holte ich die Mädchen bei ihnen zu Hause ab […]" (Klageantwortbeilage 2, S. 1).