12.4. 12.4.1. Mit dem Gesuch um Anordnung einer Ordnungsbusse vom 8. September 2022 (N. 8, act. 5) führte der Kläger bezüglich des Besuchswochenendes vom 10.-12. Juni 2022 insbesondere aus, gemäss E-Mail der Beiständin vom 29. Juli 2022 sei am 7. Juni 2022 zwischen der Beiständin und der Beklagten vereinbart worden, dass das Besuchswochenende nicht schon am 10. Juni 2022 beginnen solle, sondern nur vom 11.-12. Juni 2022 stattfinden solle. Als die Lebenspartnerin des Klägers E. die Mädchen vereinbarungsgemäss bei der Beklagten hätte abholen wollen, habe diese die Mädchen aufgefordert, E. zu sagen, was sie zu sagen hätten, worauf die Mädchen erklärt hätten, nicht mitkommen zu wollen.