Als sie ihn das letzte Mal gesehen habe, habe er die Freundin und sie böse angeschaut. Andererseits sagte sie aber auch, sie habe keine schlechten Erfahrungen mit dem Kläger gemacht und konnte nicht präzisieren, wie die Waffen ausschauen würden und weshalb er böse geschaut habe. Die Aussagen weisen auf den evidenten Loyalitätskonflikt hin, indem D. zwar eine ganze Reihe von sie störenden Umständen aufzählt, allerdings auf Nachfrage teilweise keine Details dazu nennen kann und auch ausführt, sie habe mit dem Kläger keine schlechten Erfahrungen gemacht. Aufgrund ihres noch jungen Alters und des erheblichen Loyalitätskonflikts ist auch von einer Urteilsunfähigkeit auszugehen.