10.5.2. An der Anhörung vom 13. Juni 2022 berichtete die damals rund 10 ½- jährige C. in erster Linie über den sie belastenden Streit zwischen den Eltern. Zwar sprach sie auch über mehrere Umstände, die sie beim Kläger störten (er wechsle seine Partnerinnen; sage Sachen, die nicht stimmten; würde sie "hässig" anblicken; er gebe ihr unerwünschte Küsschen auf den Mund; er mache Fotos von ihr und stelle sie ins Internet; er frage sie aus, ob die Beklagte einen Freund habe). Sie stellte sich jedoch nicht gegen das Besuchsrecht, sondern berichtete, den Kläger in zwei Wochen wiederzusehen.