O., N. 50 und 53 zu Art. 343 ZPO; STAEHELIN, a.a.O., N. 20 f. zu Art. 343 ZPO; JENNY, a.a.O., N. 15 zu Art. 343 ZPO, ZINSLI, a.a.O., N. 20 zu Art. 343 ZPO). Lehre und Rechtsprechung haben sich aber soweit ersichtlich noch nicht zur hier interessierenden Frage geäussert, ob eine Ordnungsbusse auch für das Zuwiderhandeln gegen eine Verpflichtung ausgesprochen werden kann, welche bereits Gegenstand eines Strafverfahrens betreffend Art. 292 StGB gewesen ist.