9.4. Die Beklagte hat diese Frage erstmals mit ihrer am 27. Juni 2022 datierten Eingabe aufgeworfen. Diese bezeichnete die Vorinstanz als verspätet (Entscheid vom 25. August 2022, Prozessgeschichte Ziff. 10 und E. 5.2.) und setzte sich damit (mindestens hinsichtlich der "ne bis in idem"- Problematik) nicht weiter auseinander.